WIR STEHEN IHNEN IN IHRER TRAUER ZUR SEITE

NACH DEM EINTRITT DES TODES

1. Leichenschauschein

Falls der Tod in Betreuung von ärtzlichem Personal eintritt, wird ein Leichenschauschein mit allen wichtigen Informationen zum Verstorbenen und zu den Umständen des Todes erstellt. Falls der Tod zuhause eintreten sollte, müssen Sie den Hausarzt benachrichtigen, der dann den Schein ausstellt.

2. Benachrichtigung von weiteren Angehörigen und Freunden

Einer der emotional schwierigsten Aufgaben ist es, die Hinterbliebenen zu informieren. Dabei ist ein persönliches Gespräch der beste Weg. Geben Sie am besten schnellstmöglich Bescheid.


1-2 TAGE NACH DEM TOD

3. Wer kümmert sich um die Bestattung?

Stimmen Sie sich mit den Angehörigen über die bevorstehende Bestattung und Formalitäten ab.

4. Was brauche ich alles, um die Bestattung zu beauftragen und durchzuführen?

Für die Beantragung weiterer Unterlagen benötigen wir Folgendes:


  1. Den Leichenschauschein
  2. Die letzte standesamtliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil)

GESPRÄCH MIT DEM BESTATTER

5. Die Planung der Bestattung

Während der Bestattungvorbereitungen und der eigentlichen Bestattung stehen wir selbstverständlich rund um die Uhr an Ihrer Seite. Folgende Fragen müssen Sie im Kreise der Angehörigen und mit uns klären:


  1. Wie erreiche ich alle Hinterbliebenen?
  2. Wie soll der Verstorbene beerdigt werden?
  3. Wie möchten sich die einzelnen Angehörigen in die Vorbereitung der Beerdigung einbringen?
  4. Wie verläuft die Trauerfeier?
  5. Wo soll die Beisetzung stattfinden?

STERBEURKUNDE

6. Beantragung der Sterbeurkunde

Die Bestattungsgenehmigung und die Sterbeurkunde beantragen wir beim zuständigen Standesamt. Die Sterbeurkunde benötigen Sie überall dort, wo Hinterbliebene etas erhalten oder ausgezahlt bekommen. Bei Vertragskündigungen reicht meistens auch eine Kopie.

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